Prüfungstag

Info zur Gesellenprüfung:

Während der gesamten Gesellenprüfung dürfen weder Bild- noch Tonaufzeichnungen gemacht werden. Mobiltelefone und vergleichbare elektronische Geräte sind in dem Schulhaus während der Gesellenprüfung verboten, da sie unzulässige Hilfsmittel sind.
Wird während der Prüfung ein solches Gerät bei einem Prüfling gefunden, so wird dies als Täuschungsversuch gewertet. Das gilt auch für die Zeit der Bereitschaft als Testperson für die anatomische Anpassung und in den Pausen.
Dies hat den sofortigen Ausschluss von der kompletten Gesellenprüfung zur Folge.

Es ist dringend zu raten,  das elektronische Gerät zu Hause zu lassen, um Unannehmlichkeiten für Sie zu vermeiden.

Die Gesellenprüfungskommission München-Oberbayern empfiehlt folgende Werkzeuge:

Teil 2 Bohrbrille:

  • verschiedene Bohrer, Fräser, kleine Feilen für die Kerbe, Messschieber
  • als Reserve: lange Schrauben, Muttern und Beilagscheibchen in
    verschiedenen Durchmessern
  • verschiedene Mutternschlüssel, Schraubendreher, Permanentschreiber,
    Tesafilm
  • Zangen zur Feststellung der Stützscheibe mit den Bohrlöchern auf dem Prüfungsglas

Schleifautomaten und Handschleifsteine zum Abkanten sind fest montiert.
Etuis sind genügend vorhanden. Ventiletten, Zentriergeräte, Okularscheitel (Vertex), Bohrmaschinen, Less Stress, Rillgeräte, Farben zur Auslegung der Nut sind vorhanden. Jegliche Anschlaghilfen, auch selbstgebastelte, an der Bohrmaschine
sind erlaubt. Eigene Formscheibenrohlinge sind verboten.

Teil 1 Reparatur einer Sehhilfe:

  • Millimeterpapier, Permanentschreiber, Schraubendreher

Es sind Lötgeräte der Firma Seltsam (Hydrozon) vorhanden.  Es darf nur das Flußmittel der Berufsschule verwandt werden. Ein Abbeizen oder Nachbearbeiten der Lötungen an den Lötstellen ist erlaubt.
Der Bügelanschlag darf gefeilt werden. Etuis sind vorhanden.

Teil 2 Arbeitsprobe:

  • Permanentschreiber
  • Zangen als Hilfsmittel zur anatomischen Brillenanpassung

Es sind Glaspreislisten der gängigen Hersteller vorhanden. Sollten eigene
Preislisten verwendet werden, müssen sie zur Bewertung beigelegt und
abgegeben werden. Sie werden nach der Bewertung zurückgegeben.
Es dürfen eigene Zentrierscheiben, PD-Messgeräte, Durchmesserschablonen
oder Mustergläser verwendet werden.

Zusätzliche Hinweise:

  1. Behälter und Ablageschalen für die Einzelteile der Arbeitsproben erleichtern das Arbeiten
  2. Eine Arbeitsschutzbrille muss beim Bearbeiten von Glas getragen werden
  3. Etuis sind in den Arbeitsräumen vorhanden! Eigene Etuis für die fertigen Arbeitsproben dürfen verwendet werden. Der Versand der Etuis ist nicht möglich.
  4. Für mitgebrachte Werkzeuge, Geräte und Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden
  5. Die Anfangszeiten der Arbeitsproben sind verbindlich. Es wird keine
    Zeitverschiebung gestattet. Es wird empfohlen, 15 Minuten vor Prüfungsbeginn den Arbeitsplatz zu organisieren.
  6. Die Aufsichtspersonen sind nicht autorisiert, eine Bewertung oder Meinung über Ihre Arbeitsprobe abzugeben.