Prüfungsinformationen

Anmeldeschluss
zur Prüfung zum Teil 1 ist immer am 1. Februar des laufenden Jahres
Es müssen mindestens zwölf Berichte für das 1. und 2. Lehrjahr neben den vollständigen Wochenberichten vorhanden sein.
- Ein Bericht muss über die Übung zum Löten sein (Vorschlaglupe oder Klappbügel).
- Ein Bericht muss über die Übung zur Umschleifübung in eine Metallfassung sein.
Zur praktischen Prüfung ist das Berichtsheft, sowohl bei Teil 1 wie auch Teil 2, mitzubringen. Es wird stichprobenartig kontrolliert.
Bei fehlerhaften Einträgen wird keine Zulassung erteilt.
- §9 der Prüfungsordnung besagt:
Kein ordnungsgemäßes Berichtsheft = keine Zulassung
Während der gesamten Gesellenprüfung dürfen weder Bild- noch Tonaufzeichnungen gemacht werden. Mobiltelefone und vergleichbare elektronische Geräte sind in dem Schulhaus während der Gesellenprüfung verboten, da sie unzulässige Hilfsmittel sind (siehe mittlere Spalte auf dieser Seite).
Wird während der Prüfung ein solches Gerät bei einem Prüfling gefunden, so wird dies als Täuschungsversuch gewertet. Das gilt auch für die Zeit der Bereitschaft als Testperson für die anatomische Anpassung und in den Pausen. Dies hat den sofortigen Ausschluss von der kompletten Gesellenprüfung zur Folge.
Bitte lassen Sie elektronische Geräte zu Hause, um Unannehmlichkeiten für Sie zu vermeiden.
Was sollten Sie zur Prüfung mitbringen?
Vorhanden sind automatische Randbearbeitungsmaschinen der neuesten Generation, verschiedene Bohrmaschinen, Schraubstöcke. Eigene elektrische Geräte dürfen nicht mitgebracht werden. Ein paar wenige Dinge sollten Sie sich zur Prüfung mitbringen:
- Neuer wasserfester Filzschreiber in SF
- Schere für Formscheibe
- Feile
- Bohrer für die vorhandenen Bohrmaschinen (neu)
- Entgrater für die Bohrlöcher
- Mutternschlüssel und Reservemuttern in 1,2 und 1,4
- Schraubendreher
- Messschieber
- Millimeterpapier mit Anschlag
- Halbschale zum geraden Anzeichnen
- Gegebenenfalls Zangen mit Fiberbacken, Seitenschneider
Zur Erinnerung!
Das Mitführen von Mobiltelefonen / Smartphones / Smartwatches oder vergleichbaren Geräten während der Gesellenprüfung ist nicht gestattet und stellt einen Grund für einen Ausschluss von der Prüfung dar – selbst wenn das Gerät ausgeschaltet in der Schultasche liegt.
Deshalb raten wir Ihnen dringend, entsprechende Geräte am Prüfungstag zu Hause zu lassen. Für die Prüflinge, die ihr Mobilgerät trotzdem am Prüfungstag dabei haben, steht ein Container im Prüfungsraum, in den sie dieses unmittelbar nach Betreten des Prüfungsraums und auf eigene Verantwortung (ohne jegliche Haftung der Prüfungskommission) ausgeschaltet ablegen können.
Im Rahmen der Glasberatung in der Arbeitsprobe darf ein Tablet mit Kundeninformationen nur dann verwendet werden, wenn dies am Prüfungstag beim Erhalt der Prüfungsbegleitkarte dem Prüfer angezeigt und vom Prüfer entsprechend vermerkt und abgezeichnet wird.
Für Zentrierarbeiten ist die Verwendung von Tablets nicht gestattet. Bei allen Prüfungsteilen außerhalb der Glasberatung ist das Tablet unmittelbar nach Betreten des Prüfungsraums und auf eigene Verantwortung (ohne jegliche Haftung der Prüfungskommission) ausgeschaltet im bereitgestellten Container abzulegen.
Taschenrechner in der theoretischen Prüfung
In der theoretischen Prüfung dürfen nicht programmierbare Taschenrechner benutzt werden, sofern sie mit einem „Prüfungslabel“ versehen sind. Das Prüfungslabel wird im Vorfeld der Prüfung von der Berufsschule oder ersatzweise von der Gesellenprüfungskommission auf dem Taschenrechner angebracht.
Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss leider von der Prüfung ausgeschlossen werden, unabhängig davon, ob der Regelverstoß aus Unachtsamkeit, Vergesslichkeit oder mit Vorsatz erfolgt ist. Die entsprechenden Prüfungsteile sind in diesem Fall mit 0 Punkten zu bewerten.
DIN A4-Umschlag für Dokumente
Sollten Sie der Freisprechungsfeier fernbleiben, müssen Sie der Geschäftsstelle einen frankierten, stabilen DIN A4-Umschlag mit Ihrer Adresse zusenden um schnell an Ihre Dokumente zu kommen. Der Versand ohne Rückkuvert wird einige Tage in Anspruch nehmen.
Eine Versendung des Pin mit der Jahreszahl ist nicht möglich, er wird nur an der Freisprechungsfeier verliehen.
Wichtige Links

Die Gesellenprüfung ist kein Quiz, sie muss berufliche Handlungsfähigkeit feststellen (Zitat aus dem Prüfermagazin im Handwerk Nr. 9).